Klaus Gamber (1919–1989) gehörte nicht zu den Publizisten, die die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils von außen kommentierten. Er war Fachmann: 1948 für das Bistum Regensburg zum Priester geweiht, gründete er 1957 im ehemaligen Kloster Prüfening – in der Schule des Palimpsestforschers Alban Dold – das Liturgiewissenschaftliche Institut Regensburg, das sich der Erschließung der abendländischen Liturgiequellen widmete. Sein Codices liturgici Latini antiquiores (1963), ein Verzeichnis der ältesten lateinischen liturgischen Handschriften, machte ihn international zur Autorität; mit 39 Jahren wurde er Ehrenmitglied der Päpstlichen Liturgischen Akademie, 1987 Vizepräsident der Londoner Henry Bradshaw Society.
Aus dieser Quellenarbeit erwuchs seit den frühen siebziger Jahren seine Kritik. Sie erschien zunächst verstreut – vielfach in der Una-Voce-Korrespondenz – und wurde dann zu schmalen Bänden gebündelt. Programmatisch schon der Titel der Aufsatzsammlung Ritus modernus (1972). Es folgten Rückkehr zur Tradition der Liturgie der Frühzeit (1980), Erneuerung durch Neuerungen? (1981), Alter und neuer Messritus (1983) und Zum Herrn hin! (1987). Die Summe zog Die Reform der römischen Liturgie. Vorgeschichte und Problematik (1981) – jenes Buch, das ihn über den Fachkreis hinaus bekannt machte.
Gambers Grundthese ist historisch, nicht ästhetisch: Der römische Ritus habe sich über Jahrhunderte organisch entwickelt; Päpste hätten Formulare für neue Feste hinzugefügt, den Ordo Missae selbst aber nicht umgestaltet. Auch Pius V. habe 1570 nicht reformiert, sondern kodifiziert – er schrieb der Gesamtkirche das bereits vorhandene Missale nach dem Gebrauch der römischen Kurie vor. Deshalb sei die Rede von einer „tridentinischen Messe“ irreführend; sachgemäß sei die Unterscheidung zwischen Ritus Romanus und Ritus modernus. Der Ordo von 1969 sei nicht eine weitere Stufe dieses Wachstums, sondern ein neuer Ritus. Gambers bekannteste Formulierung: Zu betrauern seien nicht die Ruinen der tridentinischen Messe, sondern die des alten römischen Ritus.
Daraus folgt die kirchenrechtlich-theologische Zuspitzung. Gamber bestreitet nicht die Autorität des Papstes über die Liturgie, wohl aber, dass sie das Recht einschließe, einen in apostolischer Tradition gewachsenen Ritus abzuschaffen. Der Ritus gehöre nicht einfach zur veränderlichen „Disziplin“ der Kirche; historisch lasse sich kein Präzedenzfall für eine solche Vollmacht beibringen. Der Papst sei Hüter, nicht Eigentümer der Überlieferung – ein Argument, für das Gamber unter anderem auf Suárez zurückgreift.
Ein zweiter Strang ist der Vorwurf, die Reform habe den Willen des Konzils überschritten. Sacrosanctum concilium (1963) habe Grundsätze für eine Revision der liturgischen Bücher formuliert; das Consilium sei darüber hinausgegangen. Gamber liest die Etappen – Instruktion Inter oecumenici (1964), Ordo Missae 1965, Missale 1969 – als Beschleunigung, deren Endpunkt weder vom Konzilstext noch von pastoraler Notwendigkeit gedeckt sei.
Im Detail kritisiert Gamber die Neukomposition der Opferungsgebete nach dem Muster jüdischer berakoth, die Vermehrung fakultativer Elemente („kann“-Rubriken), die Dopplungen im Eröffnungsteil und die Einfügung orientalischer Gebetsformen in eine römische Struktur. Sein Maßstab bleibt dabei die Quellenlage: Die römische Messe habe – vom Kanon bis zur Abfolge der Gesänge – im 7. Jahrhundert ihre fast endgültige Gestalt erreicht.
Am schärfsten profiliert ist Gambers Widerspruch bei der Zelebrationsrichtung. In Zum Herrn hin! hält er fest, in der Liturgiekonstitution suche man vergeblich eine Vorschrift, wonach die Messe zum Volk hin gefeiert werden müsse; die Behauptung, der Volksaltar sei eine Rückkehr zur altkirchlichen Praxis, sei „wissenschaftlich unhaltbar“. Positiv rekonstruiert er die gemeinsame Ostung von Priester und Gemeinde als frühchristliche Regel und beruft sich auf Augustinus: Sich zum Herrn wenden und nach Osten schauen sei für die frühe Kirche eins gewesen. Fachlich richtet sich das gegen Otto Nußbaums einflussreiche Studie zum Standort des Liturgen (1965), die Gamber bereits 1967 in der Byzantinischen Zeitschrift kritisch besprochen hatte.
Die Ursachen der Krise sucht Gamber nicht im Konzil, sondern weiter zurück: in der Aufklärung und ihrem Verständnis des Gottesdienstes als pädagogischer Veranstaltung, dazu im Abbruch der Verbindung zur ostkirchlichen Kulttradition. Wo Liturgie „gemacht“ statt empfangen werde, verliere sie ihren Charakter als Heimat des Glaubens; die junge Generation verstehe die Quintessenz des Glaubens nicht mehr. Sein praktischer Vorschlag ist auffallend maßvoll: nicht Restauration, sondern Koexistenz – die alte Form bleibt erlaubt, neue Formen werden begrenzt erprobt, gewachsene Traditionen werden nicht abgeschafft.
In der deutschen Liturgiewissenschaft blieb Gamber isoliert. Joseph Ratzinger beschrieb das 1989 in der Gedenkschrift Simandron ungewöhnlich offen: Gamber habe die Hoffnung der alten liturgischen Bewegung mitgetragen, sei aber, „weil er aus einer fremden Schule kam“, in der deutschen Szenerie „ein Außenseiter“ geblieben, „den man nicht recht gelten lassen wollte“; einer Verfälschung der Liturgie habe er sich „mit der Wachheit eines wirklich Sehenden und mit der Unerschrockenheit eines rechten Zeugen“ entgegengestellt. Dieser Text wurde 1992 zum Vorwort der französischen Auswahlausgabe La Réforme liturgique en question und löste in Frankreich ein starkes Echo aus – vor allem wegen der Formel, an die Stelle einer gewachsenen sei eine „gemachte“ Liturgie getreten, und das Ergebnis sei „nicht eine Neubelebung, sondern eine Verwüstung“. Ähnliches hatte Ratzinger bereits 1977 gesagt: das neue Missale sei herausgegeben worden, „als wäre es ein von Professoren neu erarbeitetes Buch“. Gambers Plädoyer für die Koexistenz beider Formen gilt vielen als Vordenken dessen, was 2007 Summorum Pontificum rechtlich umsetzte.
Klaus Gamber, Die Reform der römischen Liturgie. Vorgeschichte und Problematik, Regensburg: Kommissionsverlag Friedrich Pustet, 2. Aufl. 1981. Seitenangaben im Folgenden nach der englischen Ausgabe: The Reform of the Roman Liturgy. Its Problems and Background, übers. v. Klaus D. Grimm, San Juan Capistrano/Harrison, N.Y.: Una Voce Press & Foundation for Catholic Reform 1993.
Vgl. das Interview mit P. Emmanuel (Le Barroux), „Der Zusammenbruch eines Tabus“, dt. in: Umkehr 2/1993, online: https://www.kath-info.de/zusammenbruch.html
Klaus Gamber, Zum Herrn hin! Fragen um Kirchenbau und Gebet nach Osten (Studia Patristica et Liturgica, Beiheft), Regensburg: Pustet 1987; Neuausgabe 2003. Vgl. die Rezension bei kath.net (Nr. 5805) sowie beitraege-akg.de.
Otto Nußbaum, Der Standort des Liturgen am christlichen Altar vor dem Jahre 1000. Eine archäologische und liturgiegeschichtliche Untersuchung, 2 Bde., Bonn 1965; Gambers Rezension in: Byzantinische Zeitschrift 60 (1967), S. 354–356.
Joseph Ratzinger, Beitrag in: Wilhelm Nyssen (Hg.), Simandron – Der Wachklopfer. Gedenkschrift für Klaus Gamber (1919–1989), 1989, 348 S.; zitiert nach kath-info.de/zusammenbruch.html und pro-missa-tridentina.org (04_Simandron.pdf).
Klaus Gamber, La Réforme liturgique en question, préface du cardinal Joseph Ratzinger, Le Barroux: Éditions Sainte-Madeleine 1992. Englische Übersetzung des Vorworts („Klaus Gamber: The Fearlessness of a True Witness“) von Peter Kwasniewski, in: New Liturgical Movement, 08.2.2023.
Joseph Ratzinger im Gespräch mit Communio (1977); vgl. ders., Das Fest des Glaubens. Versuche zur Theologie des Gottesdienstes, Einsiedeln: Johannes Verlag 1977 (2. Aufl. 1981).